Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Fotograf Roland Voraberger agiert sowohl unter seinem eigenem Namen (“Roland Voraberger”) als auch unter dem Label Linse2. Im Folgenden wird beides gleichgesetzt, sodass sämtliche unten stehenden Bedingungen für sämtliche erteilte Aufträge sowohl mit Roland Voraberger als auch Linse2 gleichlautend vollinhaltlich gelten.

1. Anzahlung

Zur Buchungsfixierung eines vorab vereinbarten Fototermins (Datum und Uhrzeit) ist eine nicht-refundierbare Anzahlung in Höhe von EUR 500,00 inkl. MwSt. nötig, die selbstverständlich in der Endabrechnung der Gesamtkosten berücksichtigt wird. Die nicht-refundierbare Anzahlung hat auf das Konto Nr. 80204317475, BLZ: 34630, IBAN: AT19 3463 0802 0431 7475, BIC: RZOOAT2L630, Kontoinhaber Roland Voraberger, zu erfolgen. Im Falle eines Stornos durch den/die Kunden/in wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten, und weder refundiert noch übertragen. Auf eine Rückzahlung der Anzahlung besteht kein Rechtsanspruch des Kunden. Der Auftrag zwischen Roland Voraberger/Linse2 und dem Kunden gilt mit Emaileingang durch den Kunden bzw. durch mündliche Zusage durch den Kunden als erteilt. Der Vertrag kommt mit Einlangen der Anzahlung in Höhe von EUR 500,00 auf dem Konto von Roland Voraberger für beide Vertragspartner rechtsgültig zustande.

2. Restzahlung

Vor Übergabe der finalen Bilderdaten ist bei Rechnungslegung durch Linse2 der Restbetrag der Gesamtkosten fällig. Sollte die Zahlung bis zum vereinbarten Übergabetermin nicht auf dem von Linse2 bekannt gegeben Konto eingegangen sein, ist der Betrag vor Ort bei Datenübergabe bar zu bezahlen.

3. Gebühren

Der/die Kunde/in übernimmt allfällige Kosten von Banküberweisungen sowie Kreditkartengebühren.

4. Beendigung des Vertrags

Der/die Kunde/in kann vor dem Hochzeitstermin vom gemäß Punkt 1. dieser AGB´s zustandegekommenen Vertrag zurücktreten . In diesem Fall wird die gemäß diesen AGBs eingehobene Anzahlung refundiert, sofern Linse2 für den betreffenden Termin von einem anderen Hochzeitspaar gebucht wird. Sofern Linse2 im Falle des Vertragsrücktritts durch den Kunden für den vereinbarten Termin keinen entsprechenden Ersatzauftrag erhalten hat, wird die Anzahlung einbehalten, und der Vertrag somit ohne weitere Schritte beendet. Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Fotografen aus unvorhersehbaren und außerhalb seiner Sphäre liegenden Gründen (Unfall/Wetter/…) den vereinbarten Fototermin nicht einhalten kann, wird Roland Voraberger den bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden an Linse2 geleisteten Gesamtbetrag an den Kunden refundieren, und sich nach besten Kräften bemühen, eine/n ErsatzfotografIn/en zu organisieren.

5. Fotografischer Stil

Der angewandte fotografische Stil liegt im alleinigen künstlerischen Ermessen von Linse2. Der/die Kunde/in erklärt sich mit dem photojournalistischem Stil von Linse2 einverstanden, und akzeptiert, dass keinerlei Wunschaufnahmen garantiert werden können. Linse2 produziert Fotoaufnahmen, die sie für angemessen hält und die seinem künstlerischen Stil entsprechen.

6. Genehmigung für Fotoaufnahmen

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des/der Kunden/in, die Genehmigung für Fotoaufnahmen durch Linse2 von der Kirche bzw. vom Veranstaltungsort einzuholen. Der/die Kunde/in sorgt dafür, dass die Hochzeitsgesellschaft, der/die Standesbeamte/in bzw. der/die Pfarrer/in sowie die Hochzeitsdekoration so platziert sind, dass die Sicht auf das Brautpaar nicht eingeschränkt ist. Linse2 hält sich bei der Kameraplatzierung an die Vorschriften der Kirche bzw. des Veranstaltungsorts.

7. Haftung

Das Team von Linse2 haften nicht für allfällige Schäden die durch den unwahrscheinlichen Fall, einer Verspätung, Nichterscheinen, Unfall, Nachlässigkeit, menschliche Fehler, Materialverlust, höhere Gewalt, Unzulänglichkeiten von Ausrüstung oder andere Mängel dem Kunden gegenüber entstehen. Linse2 haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Fotoaufnahmen aufgrund von Restriktionen des Veranstaltungsorts, einschließlich aber nicht ausschließlich Zugangsbeschränkungen bzw. Blitzlichtverboten und dergleichen.

8. Beeinträchtigung durch Dritte

Das Team von Linse2 wird vom Kunden exklusiv als professioneller Fotograf für dessen Hochzeit und andere vereinbarte Events gebucht. Gästen ist es gestattet, Amateurfotos zu machen, solange Linse2 in seiner Arbeit nicht behindert wird (z.B. durch den Aufenthalt vor oder hinter des Berufsfotografen, und keine von seinen arrangierten Posen fotografiert werden. Die Fotografen haften nicht für überbelichtete Fotos, die durch das Blitzlicht oder die Beleuchtung anderer Foto- oder Videokameras beeinträchtigt wurden.

9. Hochzeitsplaner/in

Aufgrund des Wesens einer Hochzeit und der dafür typischen zahlreichen Ereignisse an unterschiedlichen Orten, wird sich das Linse2-Team über den ganzen Tag hinweg häufig bewegen, seine Ausrüstung ändern und anpassen. Es liegt im Verantwortungsbereich des/der Hochzeitsplaners/in, Linse2 vom nächsten wichtigen Schritt, z.B. vom Beginn der Zeremonie, dem Hochzeitstanz, vom Anschneiden der Hochzeitstorte, vom Werfen des Brautstraußes, etc. zu informieren. Zusätzlich soll eine ausgewählte Vertrauensperson den Überblick haben, welche Fotoaufnahmen gewünscht sind, und die jeweiligen Gäste dementsprechend gruppieren. Linse2 fotografiert die betreffenden Gruppen, ist jedoch nicht für die Organisation und Zusammenstellung dieser verantwortlich.

10. Endprodukt

Linse2 wird aufgrund seiner fachlichen und künstlerischen Expertise gebucht, und behält sich daher das Recht vor, seine Fotos nach seinem Ermessen zu bearbeiten. Die Fotografen können nicht garantieren, dass alle anwesenden Gäste fotografiert werden. Unter keinen Umständen gibt Linse2 unbearbeitete Fotos an seine Kunden weiter. Ebenso obliegt die Auswahl der gelieferten Fotos dem Linse2-Team.  Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit auf die finalisierten Fotos zwei bis vier Wochen ab Hochzeitstermin, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht.

11. Nachbearbeitungskosten

Anfragen für Änderungen an den finalisierten Fotos nach Lieferung unterliegen Nachbearbeitungsgebühren.

12. Auslagen

Der/die Kunde/in erklärt sich damit einverstanden, Linse2 alle angemessenen entstandenen Auslagen zu ersetzen, vorausgesetzt, dass diese detailliert aufgelistet und durch Rechnungen belegt werden. Der/die Kunde/in begleicht alle Auslagen, z.B. Park-, Eintritts-und Mautgebühren, etc., die in direktem Zusammenhang mit dem Fotoauftrag stehen.

13. Verpflegung, Reise- und Hotelkosten

Es ist zu beachten, dass die Fotografen bzw. Videographen (sowie sein/e Assistent/in) beim Hochzeitsempfang in Hör-Weite oder im Hauptsaal selbst platziert werden, und im Falle eines Auftrags von über fünf Stunden bewirtet werden sollten. Sollte der Veranstaltungsort mehr als 150 km von Wien oder Oberösterreich entfernt sein, sollte nach vorheriger Absprache eine Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt werden. Eine Anreise zur Hochzeitslocation innerhalb Wiens und 20 Kilometer rund um Wiensind im Angebot enthalten. Darüber hinaus wird ein Kilometergeld von 0,40 Euro/km verrechnet, dieses ist im Kostenvoranschlag nicht enthalten.

14. Hochzeiten außerhalb Wiens

Im Falle einer Hochzeit außerhalb Wiens legte das Linse2 – Team über etwaige Flug-, Hotel-, Mietwagen- und Verpflegungskosten ein separates Angebot. Die Fotografen sind für Kosten, die die Ausübung der Arbeit als Hochzeitsfotograf ermöglichen, weder verantwortlich, noch haften sie für diese.

15. Urheberrecht

Alle Fotos unterliegen dem alleinigen Urheberrecht von Linse2 und bleiben für immer in deren Eigentum. Die von Linse2 produzierten Werke dürfen ohne der ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis weder verkauft noch reproduziert werden. Alle gelieferten Fotos sind nur für die persönliche Verwendung durch den/die Kunden/in vorgesehen. Nur die Kunden von Linse2 haben das Recht, seine Fotos zu nutzen, als Drucke zu reproduzieren und mit Freunden und Familie zu teilen und in diesem Umfang auch zu veröffentlichen. (z.B. über Emailversand und Facebook). In Zusammenhang mit Bildern, die im Internet verwendet werden, ersucht der Fotograf höflich, auf Roland Vorabergers Label „linse2.at“oder “Photo © www.linse2.com”, etc. zu verweisen.

16. Veröffentlichung durch Linse2

Der/die Kunde/in erklärt sich damit einverstanden, dass die betreffenden Fotos von Linse2 als Teil seines eigenen Portfolios und zu persönlichen Marketingzwecken verwendet werden dürfen. Linse2 erstellt zuerst einen passwortgeschützten Beitrag und lässt diesen durch den Kunden vor der Veröffentlichung freigeben um keine berechtigten Interessen zu verletzen. Etwaige Print-Publikationen & Marketing-Materialien, als auch Veröffentlichung in Drittmedien, wie beispielsweise Hochzeitsblogs, erfolgen nach Absprache mit dem Paar. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden die anwesenden Hochzeitsgäste über die von Linse2 durchgeführten Fotoaufnahmen zu informieren; Linse2 setzt das Einverständnis der Hochzeitsgäste voraus, dass diese einer Ablichtung durch das Fotografenteam zustimmen; sofern gegenteiliges der Fall sein sollte, wird der Kunde Linse2 über diesen Umstand umgehend in Kenntnis setzen. Möchte der Kunde (Brautpaar) explizit keine Veröffentlichung ihrer Fotos, so wird dies pauschal mit 390 Euro exkl. MWSt (einmalig) vom Kunden an Linse2.at abgegolten und ist zum normalen Package-Preis hinzuzurechnen.

17. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Es gilt Österreichisches Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht der Bundeshauptstadt Wien zuständig.

18. Albumerstellung

Wird von Linse2 nach separatem Angebot ein Hochzeitsalbum für den Kunden erstellt, so ist im angebotenen Preis eine Korrektureschleife inkludiert. Zuerst wird ein grafischer Erstvorschlag des Albums nach Ermessen von Linse2 erstellt und als PDF zur Korrekture/Freigabe dem Kunden digital bereitgestellt. Über eine Korrekturerunde hinausgehende Änderungen werden nach Stundenaufwand extra verrechnet.

19. Videoproduktion/Fusionproduktion

Wird vom Kunden eine separates Video inkl. 3. Videographen in Auftrag gegeben, so erfolgt nach dem Event ein erster Rohschnitt. Die Hintergrundmusik wird von Linse2 lizenziert und ausgewählt. Nach dem Rohschnitt gibt es maximal eine Korrekturschleife für den Kunden. Darüber hinausgehende Änderungen werden nach Stundenaufwand extra verrechnet. Das Video wird zunächst auf Vimeo passwortgeschützt veröffentlicht und kann nach Freigabe des Kunden für Eigenmarketing auf www.linse2.at eingesetzt werden.